AGB

Meyer Industrie-Electronic GmbH:

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Wir bedienen keine Privatpersonen.

Unsere Geräte sind für den professionellen Benutzer bestimmt und dürfen nur von autorisiertem, geschultem Fachpersonal installiert, gewartet und bedient werden.

Angebote und Auftragsbestätigungen
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Kaufvertrag kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.

Die mit dem Angebot und / oder mit der Auftragsbestätigung gelieferten technischen Daten, Bilder und Zeichnungen sind nur verbindlich, sofern dies schriftlich bestätigt wird. Bilder zeigen eines von zahlreichen Geräten einer Serie. Das Aussehen einzelner Geräte kann daher von der Darstellung abweichen.

Lieferfristen und Verzug
Wir liefern zu vereinbarten Lieferterminen. Liefertermine unserer Kunden werden soweit wie möglich berücksichtigt. Verbindliche Liefertermine sind ausschließlich die auf unserer Auftragsbestätigung angegebenen Termine. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt voraus, dass der Besteller alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht lieferte und bei vereinbarter Vorauszahlung die Zahlung fristgerecht einging. Im Falle von höherer Gewalt verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.

Teillieferungen sind zulässig.

Warenprüfung
Alle Angaben und Auskünfte über Eignung, Beschaffenheit und Anwendung unserer Waren befreien nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.

Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Waren ist der Besteller verantwortlich.

Mängelrüge
Die von uns gelieferten Geräte und Ersatzteile müssen umgehend nach Empfang vom Kunden auf Vollständigkeit und etwaige Mängel geprüft werden. Für Mängel, die vor dem Einbau oder der Verarbeitung hätten festgestellt werden können, entfallen nach dem Einbau Gewährleistungsansprüche, soweit die Mängel vorher feststellbar waren.

Mängel sind uns innerhalb von 14 Tagen nach Auslieferung der Ware unter Verwendung unseres Reklamationsdokuments anzuzeigen. Versteckte Mängel sind uns unverzüglich nach Feststellung der Mängel und innerhalb der Gewährleistungsfrist anzuzeigen. Unser Reklamationsdokument erhalten Sie auf Anfrage.

Mängelrügen bewirken keine Änderung der Zahlungsbedingungen. Insbesondere steht dem Kunden kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber Schmidt Mess- und Regeltechnik zu.

Durch eigenmächtig selbst vorgenommene oder bei Dritten veranlasste Eingriffe an der Ware und/oder unsachgemäße Behandlung der Ware erlischt das Recht auf Gewährleistung.

Gewährleistung
Wir gewährleisten, dass die gelieferten Geräte in Übereinstimmung mit den Produktspezifikationen arbeiten, sofern sie gemäß den auf unserer Website abrufbaren Datenblättern und Betriebsanleitungen installiert wurden und betrieben werden. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass das Produkt für den vom Kunden beabsichtigten Verwendungszweck geeignet ist. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich zu entscheiden, ob die gelieferten Geräte für die Nutzung geeignet sind.

Bei Vorliegen eines von uns zu vertretenden Mangels haben wir das Recht zur Auswahl der geeigneten Nacherfüllung. Diese kann in Form von Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Erstattung des Minderwerts geleistet werden. Weitergehende Ansprüche des Kunden, wie z.B. Vertragsstrafen, Schadenersatzansprüche, entgangener Gewinn oder sonstige Vermögensschäden sind ausgeschlossen.

Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde uns die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so sind wir von der Mängelhaftung befreit.

Werden uns Mängel bekannt gegeben, welche eine Prüfung der Ware erfordern, so sind die Kosten dieser Prüfung vom Kunden zu tragen, sofern kein Mangel vorliegt oder der Mangel durch den Kunden bewirkt wurde.

Kommt Schmidt Mess- und Regeltechnik seiner Pflicht zur Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Erstattung des Minderwerts nicht nach, steht dem Kunden das Recht auf Herabsetzung des Kaufpreises oder wahlweise der Rücktritt vom Kaufvertrag zu.

Die Dauer unserer Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Rechnungsdatum / Lieferdatum.

Haftungsausschluss
Schadensersatzansprüche unserer Kunden werden im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes gewährt.

Darüber hinausgehende Schadensansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit bei Personenschäden nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.

Unsere Haftung erlischt, wenn die gelieferte Ware demontiert oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert worden ist und der Schaden in ursächlichem Zusammenhang mit einer solchen Veränderung steht. Die Haftung erlischt weiter, wenn der Kunde unsere Betriebsanleitung nicht oder nicht ordnungsgemäß befolgt.

Zahlungsbedingungen
Es gelten die in unserem Angebot und unserer Auftragsbestätigung angegebenen Zahlungsbedingungen.

Der Rechnungsbetrag ist, ohne Rücksicht auf Mängelrügen, zum Zahlungstermin ohne jeden Abzug fällig. Zahlungen sind zu leisten frei Zahlstelle des Lieferers.

Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent über dem Basiszinssatz zu entrichten.

Bei Zweifel an der Zahlungsfähigkeit, insbesondere bei Zahlungsrückständen, können wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.

Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller unserer Forderungen gegen den Käufer bleibt die Ware unser Eigentum.

Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

Die Rechte an mitgelieferten Unterlagen, Zeichnungen und Bildern bleiben bei uns. Sie dürfen Dritten nur nach schriftlicher Genehmigung zugänglich gemacht werden.

Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen der Firma Schmidt Mess- und Regeltechnik ist der Sitz des Unternehmens in Spiesheim. Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen uns und unseren Geschäftspartnern findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Salvatorische Klausel
Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Status: 30.07.2018
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